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FAQ – Häufig gestellte Fragen

Sie interessieren sich für Genossenschaften im Allgemeinen, eine Mitgliedschaft bei der WoGe Bremerhaven oder haben eine Frage zum laufenden Mietverhältnis? In unseren FAQ finden Sie häufig gestellte Fragen und ihre Antworten dazu. Nicht fündig geworden? Dann nehmen Sie gerne persönlichen Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Fragen zur Genossenschaft

Was ist eine Genossenschaft und was unterscheidet sie von anderen Unternehmen?

  • Als Genosse werden Sie Teil einer großen Gemeinschaft. Bei der WoGe sind Sie nicht nur Mieter, sondern Miteigentümer mit lebenslangem Wohnrecht. Wir bieten sicheren Wohnraum in zufriedenen Nachbarschaften – für mehr Lebensqualität. Das vorrangige Ziel einer Genossenschaft ist die Förderung der Mitglieder. In unserem Fall durch das Bereitstellen von dauerhaft bezahlbaren und sicheren Wohnraum.
  • Die Genossenschaft fördert den Zusammenhalt und stellt sicher, dass die Häuser und Wohnungen keine Spekulationsobjekte werden. Der erzielte Gewinn wird mit einer Dividende an die Mitglieder ausgeschüttet und für die Erhaltung und Erschaffung neuen Wohnraums verwendet.

Was ist ein Vertreter?

  • Die Mitglieder üben ihre Rechte durch die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung aus. Wählbar als Vertreter oder Ersatzvertreter sind nur natürliche Personen, die voll geschäftsfähig sind und bei der Bekanntmachung der Wahl mindestens ein Jahr als Mitglieder in der Mitgliederliste eingetragen waren.

Was ist eine Vertreterversammlung?

  • Die Vertreterversammlung besteht aus mindestens 50 von den Mitgliedern der Genossenschaft gewählten Vertretern. Die Vertreter müssen persönlich Mitglieder der Genossenschaft sein. Sie dürfen nicht dem Vorstand oder dem Aufsichtsrat angehören und sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Was ist ein Aufsichtsrat?

  • Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens vier Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Aufsichtsratsmitglieder können nicht zugleich Vorstandsmitglieder sein. Sie dürfen auch nicht als Mitarbeiter in einem Arbeitsverhältnis zur Genossenschaft stehen.
  • Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Vertreterversammlung für fünf Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
  • Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern und zu überwachen.

Was ist der Vorstand?

  • Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Einem hauptamtlichen und zwei ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern. Sie müssen Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Ihre Wiederbestellung ist zulässig.
  • Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung. Er hat dem Aufsichtsrat über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung zu berichten.

Fragen zur Mitgliedschaft

Wie werde ich Mitglied?

  • Bei der WoGe erwerben Sie Geschäftsanteile und werden dadurch Mitglied der Genossenschaft. Wenn Sie die Mitgliedschaft kündigen, erhalten Sie das eingezahlte Geld zurück.

Welche Rechte habe ich als Mitglied?

  • Als Mitglied haben Sie ein aktives und passives Wahlrecht. Das heißt: Sie wählen Ihre Vertreter auf der jährlichen Vertreterversammlung oder können sich selbst wählen lassen. Die Vertreter bestimmen wiederum Vorstand, Aufsichtsrat und die Verwendung der Gewinne.

Ist eine Mitgliedschaft auch ohne Nutzungsvertrag möglich?

  • Sie können auch ohne eine Wohnung zu mieten Mitglied der Genossenschaft werden und von unseren Serviceangeboten profitieren.

Was sind Genossenschaftsanteile?

  • Um eine Wohnung bei der WoGe anmieten zu können, müssen Sie Genossenschaftsanteile erwerben. Die Genossenschaftsanteile sind aber nicht an ein Mietverhältnis gebunden. Mit den Anteilen können wir wirtschaften und weiteren Wohnraum schaffen, sowie den vorhandenen Wohnraum erhalten.

Kann ich außer dem Pflichtanteil weitere Anteile erwerben?

  • Über den für die Wohnung vorgeschriebenen Pflichtanteil hinaus können auch weitere Anteile erworben werden. Die Höhe der maximal zu erwerbenden Anteile liegt bei 75 Anteilen.

Was ist eine Dividende?

  • Eine Dividende ist eine Gewinnausschüttung an Anteilseigner. Diese gibt es bei Aktiengesellschaften, aber auch bei Genossenschaften wie der WoGe. Die Vertreterversammlung – diese ist praktisch das Parlament der WoGe – beschließt die Höhe der Dividende.

Wie hoch ist die Dividende bei der WoGe?

  • Derzeit beträgt die Dividende zwei Prozent.

Wie beende ich die Mitgliedschaft?

  • Sie können Ihre Mitgliedschaft bei der WoGe mit dreimonatiger Frist zum Jahresende kündigen – jedoch nicht, solange Sie in einer unserer Wohnungen wohnen, da der Wohnungsmietvertrag an die Mitgliedschaft gebunden ist. Ungefähr sechs Monate nach Ihrem Ausscheiden zahlen wir Ihnen Ihr Geschäftsguthaben aus. Für Studenten und Azubis gibt es aufgrund der notwendigen Flexibilität Sonderregelungen.

Erlischt mit Kündigung meiner Wohnung auch meine Mitgliedschaft?

  • Nein, das Mietverhältnis und die Mitgliedschaft sind zwei verschiedene Verträge. Zu beachten ist nur, dass ohne Mitgliedschaft keine Wohnung angemietet werden kann. Eine Mitgliedschaft kann auch ohne Mietvertrag bestehen.

Wer darf eine Gästewohnung der WoGe mieten?

  • Die Gästewohnungen können von all unseren Mitgliedern für Ihre Besucher angemietet werden. 

Wie kann ich eine Gästewohnung mieten?

  • Wenn Sie eine Gästewohnung anmieten möchten, nutzen Sie gerne das Buchungssystem auf unserer Website. Bei Fragen hilft Ihnen Lysann Sulzbach gerne weiter.

Fragen zum Mietverhältnis

Was ist ein Dauernutzungsvertrag? Was ist eine Nutzungsgebühr?

  • Bei Genossenschaften spricht man oft von Dauernutzungsverträgen und einer zu zahlenden Nutzungsgebühr. Gemeint sind der Mietvertrag und die zu zahlende Miete. Man spricht von einem Dauernutzungsvertrag, da der Mieter bei einer Genossenschaft ein lebenslanges Wohnrecht hat. Eine Kündigung aus Eigenbedarf ist ausgeschlossen.

Wie setzt sich meine Miete/Nutzungsgebühr zusammen?

  • Die Gesamtmiete setzt sich zusammen aus der Grundmiete und der Betriebskostenvorauszahlung. Bei einer Zentralheizung kommt noch eine Heizkostenvorauszahlung hinzu. Bei einer Gas-Etagen-Heizung erfolgt die Abrechnung über einen externen Energieversorger Ihrer Wahl.

Bis wann muss ich meine Miete zahlen?

  • Die Miete muss bis zum dritten Werktag eines Monats auf dem Konto des Vermieters eingehen.

Was kann ich tun, wenn ich in finanzielle Not gerate und meine Miete nicht bezahlen kann?

  • Bei finanzieller Not sollten Sie sich unbedingt melden, damit wir eine Lösung finden können. Ihr Ansprechpartner hierfür ist Birgit Rodenburg.

Was bedeutet gesamtschuldnerisch?

  • Gesamtschuldnerisch bedeutet, dass zwei oder mehr Personen für denselben Schaden haften. Beispielsweise haften beide Vertragspartner eines Mietverhältnisses für bestehende Mietrückstände. Sollte einer der Schuldner keine Mittel zur Zahlung haben, kann der Gläubiger sich auch an den anderen Schuldner wenden und die volle Summe fordern.

Was bedeutet SEPA?

  • SEPA (Single Euro Payments Area) ist die Bezeichnung für den gemeinsamen Zahlungsverkehrsraum von 36 europäischen Staaten, darunter sämtlichen 28 Staaten der Europäischen Union.

Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat?

  • Für den Einzug einer SEPA-Lastschrift muss immer ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegen. Damit erlauben Sie uns eine oder mehrere Zahlungen von Ihrem Konto per Lastschrift einzuziehen. Wir müssen Sie vor dem Einzug informieren, wann dieser erfolgt und wie hoch der einzuziehende Betrag ist. Bei Einzügen, die sich wiederholen, ist dies nur einmal erforderlich.

Kann ich eine SEPA-Lastschrift widerrufen?

  • War die Zahlung nicht autorisiert, können Sie der Lastschrift innerhalb von 13 Monaten widersprechen. Eine Zahlung ist zum Beispiel nicht autorisiert, wenn kein Mandat vorliegt oder das Mandat widerrufen wurde.

Muss ich Mehrwertsteuer bezahlen?

  • Generell gilt, dass die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Wohnungen, einzelnen Räumen sowie Stockwerken jeder Art automatisch kraft Gesetzes der Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 12 a UStG unterliegen. Der Vermieter muss hierfür also keine Umsatzsteuer erheben und abführen. Lediglich bei einer Garagenanmietung kann die Mehrwertsteuer zur Zahlung fällig werden.

Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung? Wo bekomme ich sie? Und wofür brauche ich sie?

  • Die Wohnungsgeberbestätigung ist eine Bescheinigung für das Einwohnermeldeamt, die bestätigt, dass Sie in Ihre Wohnung eingezogen sind. Die Wohnungsgeberbestätigung wird Ihnen von Ihrem Vermieter ausgestellt und ist zwingend notwendig um sich Ummelden zu können.

Was sind Betriebskosten?

  • Betriebskosten sind Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück und die Bewirtschaftung laufend entstehen. Beispiele hierfür sind Grundsteuer, Treppenhausreinigung, Gartenpflege und Müllgebühren.

Gibt es Wasserzähler?

  • In vielen unserer Wohnungen sind Wasserzähler vorhanden. Wir haben allerdings auch einige Wohnungen in denen die Wasserkosten nach qm-Wohnfläche abgerechnet werden.

Was ist eine Gas-Etagen-Heizung?

  • Hier ist die Wohnung mit einer Einzelheizung ausgestattet. Die Kosten der Beheizung entrichten Sie in der Regel nicht an Ihren Vermieter, sondern an einen Energieversorger Ihrer Wahl. Auskunft über die zu erwartende Vorauszahlung erhalten Sie bei Ihrem Versorgungsunternehmen. Ein guter Anhaltspunkt ist auch der Vorauszahlungsbetrag des Vormieters. Beachten Sie jedoch, dass dieser unter Umständen ein anderes Heizverhalten besitzt.

Gasumstellung in Bremerhaven

  • Unabhängig von ihrem Gas-Lieferanten stellt wesernetz als örtlicher Netzbetreiber kurzfristig die Gasversorgung in Bremerhaven um. Die Umstellung erfolgt von L-Gas (low calorific gas) auf  H-Gas (high calorific gas), welches energiereicher und effizienter ist. Während der Umstellung werden zunächst alle Gasgeräte erfasst und in einem zweiten Schritt umgerüstet und angepasst. Das betrifft zum Beispiel Gasthermen, Gasheizkessel und Gasherde. Die ersten Hausbesuche sind für Juni 2020 geplant. Bis sich wesernetz bei Ihnen meldet, brauchen Sie nichts tun. Die Hausbesuche kündigt wesernetz mehrere Wochen vorher mit einem Brief an. Durch die Umstellung auf H-Gas ändert sich für Sie nichts. Die Umstellung erfolgt ohne Versorgungsunterbrechung. Und auch die Kosten bleiben gleich.
  • Bitte gewähren Sie den Mitarbeitern von wesernetz Zugang zu Ihren Gasgeräten. Sollte der Zugang verweigert werden, wird der Gas-Anschluss aus Sicherheitsgründen kurzfristig für das gesamte Haus gesperrt. Um Trittbrettfahrer fernzuhalten, erscheinen die Monteure von wesernetz nur zu den vereinbarten Terminen. Zusätzlich nennen sie die individuelle Kundennummer, die Sie mehrere Wochen zuvor per Brief erhalten haben und zeigen unaufgefordert ihren Dienstausweis vor. Die gesamte Umstellung soll bis Ende 2021 erledigt sein.
  • Weitere Informationen zur Gasumstellung in Bremerhaven erhalten Sie unter: www.gasumstellung.de

Was sind Rauchwarnmelder?

  • Die Rauchwarnmelder dienen dazu die Bewohner des Hauses bei einem Brand möglichst schnell zu warnen, indem sie sobald eine Rauchentwicklung verzeichnet wird, einen lauten Alarmton von sich geben. Rauchwarnmelder sind in jeder Wohnung Pflicht.

Was kann ich bei einem Fehlalarm des Rauchwarnmelders tun?

  • Sollte der Alarmton einmal losgehen und Sie sind sicher, dass es nirgendswo brennt, dann drücken Sie die Benutzertaste durchgehend – so lange, bis der Alarmton verstummt und ein kurzer Signalton erklingt. Damit ist der Rauchwarnmelder für die nächsten 15 Minuten deaktiviert. Danach kehrt er automatisch in den Normalzustand zurück. In dieser Zeit können Sie die Ursachen des Fehlalarms beheben. Dieser kann beispielsweise durch Staub infolge von Bau- oder Reinigungsarbeiten ausgelöst worden sein oder auch durch Wasserdampf bzw. große Temperaturschwankungen. Ordentliches Stoßlüften behebt diese Ursachen in der Regel wieder.

Was ist GEZ? Ist die GEZ-Gebühr in den Betriebskosten enthalten?

  • Die GEZ ist die Gebühr für die Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wie Fernseh- und Radiosender. Diese Gebühr ist nicht in den Betriebskosten enthalten.

Sind die Wohnungen mit Kabel-TV ausgestattet?

  • Alle unsere Wohnungen sind mit einem Kabelanschluss ausgestattet. Die Gebühren hierfür sind in den Betriebskostenvorauszahlungen enthalten. Zusatzpakete können Sie direkt bei „Vodafone Kabel Deutschland GmbH“ erwerben.

Was ist eine Haftpflichtversicherung?

  • Die Haftpflichtversicherung sichert Sie ab, wenn Sie bei anderen Personen einen Schaden verursachen. Sollte Ihnen beispielsweise ein Glas ins Waschbecken fallen und das Waschbecken wird dabei beschädigt, müssen Sie nicht selber für den Schaden aufkommen. In diesem Fall würde Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden übernehmen. Da so etwas schnell passieren kann, ist die Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen für unsere Mieter.

Was ist eine Hausratversicherung?

  • Die Hausratversicherung ist eine wichtige Versicherung. Sie ersetzt im Schadensfall durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchsdiebstahl, Raub oder Vandalismus Ihr Inventar (Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes). Sie können in Ihrer Hausratversicherung auch Ihr Fahrrad gegen Diebstahl versichern lassen.

Gibt es Vergünstigungen/Vorteile für WoGe-Mieter?

  • Als Mieter der WoGe erhalten Sie von unserem Kooperationspartner ÖVB bei Abschluss einer Hausrat- und Haftpflichtversicherung innerhalb von 14 Tagen nach Mietvertragsabschluss 10 % Rabatt auf den Versicherungsbeitrag sowie einen Gutschein in Höhe von 20,00 € von IKEA und Bening.
  • Durch eine gemeinsame Ausschreibung mit anderen Wohnungsunternehmen aus Bremerhaven ist es uns gelungen, Sonderkonditionen für den Gaspreis für unsere zentral beheizten Wohnungen auszuhandeln. Somit heizen Sie in einer WoGe-Wohnung mit Zentralheizung im Vergleich günstiger als auf dem freien Markt.
  • Unsere Mieten sind zurückhaltend kalkuliert. In der Regel liegen sie im mittleren Bereich des Mietspiegels für Bremerhaven.
  • Sollte sich Ihre Lebenssituation zum Beispiel durch Nachwuchs, Trennung oder Todesfall geändert haben, ist Ihre Genossenschaft für Sie da. Denn Mitglieder genießen bei der Suche nach passendem Wohnraum Priorität gegenüber externen Wohnungssuchenden.

Was ist eine Hausordnung?

  • Die Hausordnung enthält sämtliche Vorschriften, die für die Bewohner eines Hauses gelten. Sie dient hauptsächlich dazu für ein gutes Miteinander im Haus zu sorgen. Hausordnungen dürfen allerdings keine Bestimmungen enthalten, die den allgemein gültigen Gesetzen widersprechen.

Wie oft muss ich das Treppenhaus reinigen?

  • Sofern die Treppenhausreinigung nicht durch ein Reinigungsunternehmen ausgeführt wird, muss das Treppenhaus im wöchentlichen Wechsel mit den Nachbarn gereinigt werden.

Muss ich selbst Winterdienst machen?

  • Nein, der Winterdienst wird in allen unseren Häusern von einer externen Firma ausgeführt. Die Kosten hierfür werden über die Betriebskosten abgerechnet.

Darf ich in meiner Wohnung Haustiere halten?

  • Grundsätzlich dürfen Kleintiere ohne Genehmigung gehalten werden. Alle anderen Tiere wie Hunde oder Katzen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Wenn Sie planen sich ein Haustier zuzulegen, wenden Sie sich bitte an unsere Vermietungsabteilung.

Welche Ruhezeiten gelten bei der WoGe?

  • Lärm ist grundsätzlich zu vermeiden. Das gilt besonders für die Nachtzeiten von 22:00-06:00 Uhr und für die Mittagszeiten von 13:00-15:00 Uhr. Rundfunk-, Fernseh-, Musik-, und Haushaltsgeräte sollten nur mit Zimmerlautstärke betrieben werden.

Wie verhalte ich mich wenn mein Nachbar zu laut ist?

  • Um ein gutes Nachbarschaftsverhältnis zu pflegen, sollten Sie zuerst versuchen mit Ihrem Nachbarn über das bestehende Problem zu reden. Sollte es zu keiner Einigung kommen, können Sie sich an unser Beschwerdemanagement wenden. Ihr Ansprechpartner ist Nicole Blotevogel.

Was muss ich tun, wenn ich meinen Schlüssel verloren habe?

  • Sollten Sie Ihren Schlüssel mal verlieren, können Sie diesen bei uns neu bestellen. Die hierfür anfallenden Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt. Wir haben in keinem Fall einen Ersatzschlüssel für Ihre Wohnung.

Darf der Vermieter einen Wohnungsschlüssel behalten?

  • Nein, der Vermieter ist dazu verpflichtet Ihnen sämtliche Schlüssel für die Wohnung auszuhändigen.

Was ist, wenn ich mal länger verreist bin?

  • Für solche Fälle haben wir ein Notfallkontakt-Formular. Dort können Sie uns die Kontaktdaten einer Person mit Wohnungsschlüsseln angeben, an die wir uns in Notfällen wenden können.

Darf ich weitere Personen bei mir einziehen lassen?

  • Für den Zuzug weiterer Personen benötigen Sie die Zustimmung des Vermieters. Eventuell folgt eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung.

Darf ich meine Wohnung untervermieten?

  • Für eine Untervermietung brauchen Sie unsere Erlaubnis. Die Genehmigung können Sie in unserer Geschäftsstelle beantragen. Wenn gegen den künftigen Untermieter kein wichtiger Grund vorliegt und Ihre Wohnung dadurch nicht überbelegt wird, steht einer Untervermietung in der Regel nichts im Wege. Bitte bedenken Sie, dass Sie für Ihren Untermieter mit haften.

Wie funktioniert die Wohnungsübergabe?

  • Sie erhalten Ihre Schlüssel vom Hausmeister und bestätigen den Zustand, in dem die Wohnung übergeben wird schriftlich in Ihrem sogenannten Übergabeprotokoll. Zusätzlich werden Ihre Zählerstände am Tag der Übergabe dokumentiert (Strom, ggf. Wasser und Gas). Gibt es erkennbare Schäden in Ihrer Wohnung werden diese im Protokoll vermerkt.
  • Auch Keller- oder Dachbodenräume gehören zur Wohnung und sollten ebenfalls protokolliert werden.

In welchem Zustand muss ich die Wohnung zurückgeben?

  • Das ist in erster Linie davon abhängig, ob Sie die Wohnung renoviert oder unrenoviert übernommen haben. Ist die Wohnung unrenoviert übernommen worden, entfallen etwaige Pflichten zur Durchführung der Schönheitsreparaturen. Die Wohnung muss in diesem Fall besenrein zurückgegeben werden, sämtliche Einbauten müssen entfernt werden. Bei einer renoviert übernommenen Wohnung können Schönheitsreparaturen wie zum Beispiel das Streichen, Tapezieren sowie Lackieren von Wänden, Türen und Heizkörpern fällig werden.

Darf ich bauliche Veränderungen vornehmen?

  • Bei baulichen Veränderungen ist eine schriftliche Zustimmung des Vermieters zwingend notwendig. Die Erlaubnis kann auch an die Bedingung geknüpft sein, dass der Mieter sich verpflichtet, die baulichen Veränderungen bei Auszug wieder zu beseitigen.

Darf ich Teppich/Laminat verlegen?

  • Parkett-, Laminat- und Vinylfußböden dürfen Sie lose oder fugenverleimt in den Wohn- und Schlafräumen sowie dem Flur verlegen. Voraussetzung ist, dass Sie vorher eine fachgerechte Trittschalldämmung einbauen. PVC- und Teppichbeläge dürfen Sie ebenfalls lose (ohne Kleber) verlegen. Bitte beachten Sie beim Verlegen Ihrer Fußbodenbeläge die Vorschriften und Hinweise des Herstellers. Vorhandene Fußbodenbeläge und Bodenplatten müssen unbeschädigt erhalten bleiben.

Muss ich Kosten für Kleinreparaturen übernehmen?

  • Nein, sofern der Schaden durch den täglichen Gebrauch entstanden ist, haben Sie bei der WoGe keine Kosten zu tragen. Bei anderen Vermietern ist die Übernahme von Kleinreparaturen üblich.

Muss ich Schönheitsreparaturen durchführen?

  • Generell ist der Vermieter gemäß § 535 BGB für die Instandhaltung der Wohnung verantwortlich. Das gilt nicht nur für Renovierungsmaßnahmen, sondern auch für Schönheitsreparaturen. Allerdings darf der Vermieter Arbeiten wie Streichen, Tapezieren, Lackieren der Haustür (von innen) oder Heizkörper auch auf den Mieter übertragen. Dies ist aber nur dann wirksam, wenn die Wohnung in einem renovierten Zustand übergeben wurde. Das heißt aber nicht, dass die Wohnung vor dem Einzug des Mieters frisch gestrichen sein muss. Es reicht ein renovierter Gesamteindruck.

Wie kann ich durch richtiges Heizen und Lüften Energie sparen und Schimmel vermeiden?

  • Das richtige Heizen und Lüften ist für ein gesundes Wohnen unabdingbar. Das Lüften mit gekipptem Fenster (Dauerlüftung) während der Heizperiode ist nicht zu empfehlen. Ein mehrfacher kurzer Durchzug bei voll geöffnetem Fenster ist besser!
  • Das ständige Heizen aller Räume auf 20 Grad ist wirtschaftlich und zweckmäßig. Dagegen ist es unwirtschaftlich und schädlich, nur den Raum stark zu beheizen, in dem man sich hauptsächlich aufhält, während die übrigen Räume fast nicht beheizt werden.

Was tun, wenn ich einen Schaden bemerke?

  • Schäden in Ihrer Wohnung können Sie telefonisch oder per Mail an unsere Reparaturannahme melden.

Was tun, wenn außerhalb der Geschäftszeiten ein Notfall eintritt?

  • Die Firma Kötter ist rund und die Uhr unter der Telefonnummer 0471 92600-26 zu erreichen. Sie nimmt den Notfall auf und beauftragt die entsprechenden Firmen.

Was tun, wenn ich eine TV Störung melden möchte?

  • Um eine Störung zu melden, rufen Sie bitte direkt bei Vodafone an. Telefon 0800 5266625.
  • Wählen sie bei der Bandansage unter den Auswahlmöglichkeiten als erstes die Nummer 2 für Störungen TV, dann die 3 für Abrechnung über die Nebenkosten. Danach werden Sie mit einem Mitarbeiter verbunden.

Wie kündige ich meine Wohnung?

  • Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats in Schriftform erfolgen. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.
  • Beispiel: Um zum 30.06. zu kündigen, muss Ihre Kündigung bis zum 03.04. bei uns eingehen.
  • Gerne können Sie dafür auch unser Kündigungsformular verwenden.

Kann ich selbst einen Nachmieter vorschlagen?

  • Sie können uns gerne einen Nachmieter vorschlagen. Wir sind jedoch nicht verpflichtet mit demjenigen ein Mietverhältnis abzuschließen.

Was passiert im Sterbefall?

  • Im Sterbefall bleibt das Mietverhältnis bestehen und kann mit dem Ehegatten, Lebenspartner, Kind, Familienangehörigen oder Erben des Verstorbenen Mieters fortgeführt werden. Soll das Mietverhältnis nicht bestehen bleiben, muss es von einer hierzu bevollmächtigten Person gekündigt werden. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.

Welche Gründe gibt es für eine fristlose Kündigung durch den Vermieter?

  • Eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses kann sowohl von Seiten des Vermieters als auch von Seiten des Mieters erfolgen.
  • Gründe für eine fristlose Kündigung seitens des Vermieters sind zum Beispiel:
  • Gefährdung der Mietsache: Wenn ein Mieter dauerhaft durch eigenes Verschulden wiederholt Schäden an der Mietsache verursacht (z.B. durch wiederholt auftretende Wasserschäden).
  • Unbefugte Gebrauchsüberlassung: Wenn der Mieter aus der angemieteten Wohnung auszieht und diese anderen Personen zur Verfügung stellt.
  • Störung des Hausfriedens: Wird ein Mieter mehrfach wegen Lärmbelästigung oder rücksichtslosem Verhalten auffällig, kann auch dies zur fristlosen Kündigung führen. Bei einmaligem Fehlverhalten ist eine fristlose Kündigung des Mietvertrags allerdings nicht möglich. In diesem Fall erfolgt eine erste schriftliche Abmahnung.
  • Zahlungsverzug des Mieters: ist ein Mieter mit einem Betrag im Rückstand, der zwei Monatsmieten übersteigt, beziehungsweise hat er an zwei aufeinanderfolgenden Terminen seine Zahlungen nicht geleistet, so darf ihm der Vermieter kündigen.
  • Außer beim Zahlungsrückstand bedarf es immer einer vorherigen Abmahnung seitens des Vermieters, bevor die Kündigung ausgesprochen werden darf.

Welche Gründe gibt es für eine fristlose Kündigung durch den Mieter?

  • Gesundheitsgefährdung: Eine fristlose Kündigung durch den Mieter ist gerechtfertigt, wenn sich die Mieträume in einem die Gesundheit gefährdenden Zustand befinden. Das gilt selbst dann, wenn der Mieter bei der Anmietung zwar positive Kenntnis von dem gesundheitsgefährdenden Zustand hat, der Vermieter hingegen aber keine Maßnahmen einleitet, um diesen Zustand zu beseitigen. Ein Beispiel hierfür wäre eine massive Schimmelbildung.
  • Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs: Diese liegt unter anderem dann vor, wenn der Vermieter den Mieter am Einzug in die Mieträume hindert oder sich herausstellt, dass die Räume anderweitig zwischenvermietet sind.
  • Grundsätzlich muss dem Vermieter immer eine angemessene Frist gesetzt werden, damit der Mangel an der Mietsache beseitigt werden kann. Erst wenn dies nicht erfolgreich war, kann die fristlose Kündigung des Mietvertrages erfolgen.

Was ist eine Eigenbedarfskündigung?

  • Der Vermieter hat die Möglichkeit seinem Mieter aufgrund von Eigenbedarf zu kündigen. Das ist jedoch nur der Fall, wenn der Vermieter die Mietwohnung für sich selbst oder für eine zu seinem Hausstand gehörende Person, zum Beispiel für einen Familienangehörigen, zu Wohnzwecken benötigt.
  • Die Eigenbedarfskündigung ist bei Wohnungsgenossenschaften ausgeschlossen.

Was bedeutet lebenslanges Wohnrecht?

  • Das lebenslange Wohnrecht beschreibt ein erteiltes Wohnrecht ohne Befristung. Es endet erst mit dem Tod des Berechtigten und schließt Eigenbedarfskündigung aus. Das lebenslange Wohnrecht besteht auch nach Verkauf eines Gebäudes weiter.

Wie lang sind die Kündigungsfristen von Garagen und Stellplätzen?

  • Die Kündigungsfrist für Garagen beträgt drei Monate. Die Kündigungsfrist von PKW-Stellplätzen beträgt einen Monat. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Vermieter bis zum dritten Werktag des Monats zugegangen sein.

Fragen zur Wohnungssuche

In welchen Stadtteilen hat die WoGe Wohnungen?

  • Unser Hauptbestand an Wohnungen befindet sich in Lehe, Geestemünde und Geestemünde-Süd. Vereinzelt können wir Ihnen auch Wohnungen in Wulsdorf anbieten.

Welche Wohnungsgrößen bietet die WoGe an?

  • Überwiegend können wir Ihnen 2- oder 3-Zimmer-Wohnungen zur Miete anbieten. Hin und wieder haben wir auch 1-Zimmer- und 4-Zimmer-Wohnungen im Angebot.

Gibt es Keller- und Bodenräume?

  • In dem Großteil unserer Miethäuser ist für jede Wohnung ein Keller- und ein Dachbodenraum vorhanden.

In welchem Zustand werden die WoGe-Wohnungen angeboten?

  • Grundsätzlich werden unsere Wohnungen in einem vertragsgemäßen, mangelfreien Zustand angeboten. Dabei kann die Wohnung frisch renoviert oder sogar modernisiert sein, oder auch mal renovierungsbedürftig. In diesem Fall ist die Miete etwas geringer kalkuliert und der Mieter erhält einen Renovierungskostenzuschuss. Flur und Küche werden in der Regel mit einem PVC- oder modernen Vinyl-Belag ausgelegt.

Werden die Wohnungen mit Einbauküche vermietet?

  • Wir vermieten unsere Wohnungen grundsätzlich ohne Einbauküchen. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, diese von einem Vormieter kostengünstig zu übernehmen.

Muss ich Einrichtungsgegenstände von einem Vormieter übernehmen?

  • Grundsätzlich müssen Sie nichts von einem Vormieter übernehmen. Der Vormieter ist dazu verpflichtet sämtliche Einrichtungsgegenstände und Einbauten bei Auszug zu entfernen. Sollten Sie doch etwas übernehmen wollen, ist es wichtig, dass Sie für die Wohnungsübergabe genau protokollieren was Sie alles von Ihrem Vormieter übernehmen. Bei Auszug müssen Sie diese Gegenstände dann selbst entfernen.

Gibt es besondere Angebote für Azubis und Studenten?

  • Azubis und Studenten sind bei uns herzlich willkommen. Als Azubi oder Student zahlen Sie nur einen Anteil in Höhe von 310 €, welcher mit 2 % jährlich verzinst wird. Und wenn Sie ausziehen kann der Anteil ganz einfach einem Nachmieter überschrieben werden. So bleiben Sie flexibel und sparen sogar noch die bei anderen Unternehmen fällige Kaution. Dies gilt ebenfalls für Schüler.

Sind WGs erlaubt?

  • WGs sind bei der WoGe kein Problem. Die Wohnung sollte allerdings dafür geeignet sein und es sollte nicht zu einer Überbelegung der Wohnung führen.

Muss ich Provision bezahlen?

  • Bei der WoGe ist die Anmietung grundsätzlich provisionsfrei.

Muss ich eine Kaution/Mietsicherheit bezahlen?

  • Bei der WoGe zahlen Sie weder Provision noch Kaution. Stattdessen erwerben Sie Geschäftsanteile und werden dadurch Mitglied der Genossenschaft.

Gibt es Fahrradstellplätze bei der WoGe?

  • In einigen unserer Einheiten haben Sie die Möglichkeit einen festen Fahrradstellplatz in einem abgeschlossenen Fahrradhaus zu mieten. Die Kosten liegen zwischen 2,00 € und 5,00 € im Monat. Ansonsten stehen Ihnen Kellerräume zum Abstellen Ihres Fahrrads zur Verfügung.

Gibt es PKW-Stellplätze/Garagen bei der WoGe?

  • In vielen unserer Wohnanlagen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, zusätzlich einen Stellplatz oder eine Garage anzumieten. Für genauere Informationen, in welchen Bereichen wir Stellplätze oder Garagen anbieten, kontaktieren Sie bitte unsere Vermietungsabteilung. Eine erste Übersicht finden Sie auch in unserer Bestandsübersicht.

Gibt es Gewerberäume bei der WoGe?

  • Ja, auch Geweberäume können bei der WoGe angemietet werden. Ihr Ansprechpartner ist Julian Raake.

Welche Unterlagen benötige ich um eine Wohnung anzumieten?

  • Um eine Wohnung bei der WoGe anmieten zu können, benötigen wir von Ihnen Einkommensnachweise oder eine Bestätigung vom Jobcenter, dass die Miete übernommen wird. Des Weiteren benötigen wir Ihre Zustimmung für die Bonitätsabfrage über die Creditreform und die Vorlage Ihres Personalausweises.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um eine Wohnung anmieten zu können?

  • Sie müssen nachweisen, dass Sie für die Miete der Wohnung aufkommen können. Die Miete sollte ein Drittel Ihrer Einkünfte nicht überschreiten. Sollten Sie Arbeitslosengeld 2 beziehen, müssen Sie uns eine Bestätigung vorlegen, dass die Miete vom Jobcenter übernommen wird.  Weiter dürfen Sie keine Einträge in der Schufa haben.

Können meine Eltern oder andere Personen für mich bürgen?

  • Falls Ihr monatliches Einkommen nicht für die Anmietung einer Wohnung ausreicht, so können die Eltern oder andere Verwandte eine Bürgschaft übernehmen, sofern diese ein ausreichendes monatliches Einkommen nachweisen können.

Was ist ein Energieausweis?

  • Ein Energieausweis gibt Auskunft über den Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr, ähnlich wie Sie es von Energieeffizienzklassen bei Haushaltsgeräten oder dem durchschnittlichen Kraftstoffverbrauch von Fahrzeugen kennen.  Damit sollen künftige Mieter eine objektive Information darüber bekommen, ob das Gebäude einen hohen oder einen niedrigen Energiebedarf hat. Dieser Energieausweis hilft die Höhe der zukünftigen Energie- bzw. Nebenkosten abzuschätzen. Jeder Mietinteressent für eine Wohnung oder ein Haus hat das Recht auf Vorlage eines gültigen Energieausweises durch den Vermieter.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

  • Der Wohnberechtigungsschein wird benötigt, wenn eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung angemietet werden soll. Er wird ausschließlich Personen mit geringem Einkommen erteilt und muss nach Ablauf eines Jahres erneut beantragt werden. Beantragen könne Sie ihn beim Sozialamt der Stadt Bremerhaven. Weitere Informationen finden Sie unter www.wohnberechtigungsschein.net.

Was für Zuschüsse gibt es für Mieter?

  • Für Studenten oder Absolventen anderer weiterführender Bildungsstätten gibt es die Möglichkeit Bafög zu beantragen. Genauere Informationen gibt es unter www.bafög.de.
  • Auszubildende und Personen, die sich in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme befinden, haben die Möglichkeit der Berufsausbildungsbeihilfe. Weitere Informationen finden Sie unter www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab.
  • Für alle weiteren Menschen mit geringem Haushaltseinkommen besteht die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Ob und wieviel Wohngeld Ihnen zusteht, hängt vom Einkommen, der Familiengröße, der Miete und vom Wohnort ab. Weitere Auskünfte finden Sie unter www.wohngeld.de.