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Mitgliedschaft kündigen

Sie können Ihre Mitgliedschaft bei der WoGe mit dreimonatiger Frist zum Jahresschluss kündigen – jedoch nicht, solange Sie in einer unserer Wohnungen wohnen. Circa sechs Monate nach Ihrem Ausscheiden, nach der ordentlichen Vertreterversammlung, zahlen wir Ihnen Ihr Geschäftsguthaben aus.

(Für Studenten und Azubis gibt es aufgrund der notwendigen Flexibilität Sonderregelungen.)

Sie haben Fragen zur Kündigung? Diane Raschke hilft Ihnen gerne weiter. Telefon: 0471 92600-44, E-Mail: diane.raschke@woge-bremerhaven.de