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11.09.2020

Vertreterversammlung 2020

Aufgrund der Corona-Pandemie findet die diesjährige Vertreterversammlung erstmals nicht als Präsenzveranstaltung, sondern im schriftlichen Umlaufverfahren statt. Hierdurch können die notwendigen Beschlussfassungen regulär herbeigeführt und die Dividendenzahlungen vorgenommen werden.


Die rechtliche Legitimation zu dieser Vorgehensweise ergibt sich aus dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz und Strafverfahrensrecht (COVID-19-Gesetz). Gemäß Art. 2 § 3 Abs. 1 können Generalversammlungen im Jahr 2020 abweichend von § 43 Abs. 7 Satz 1 GenG auch dann schriftlich oder elektronisch gefasst werden, wenn dies in der Satzung nicht ausdrücklich zugelassen ist.


Die entsprechenden Beratungs- und Abstimmungsunterlagen sind den Vertreterinnen und Vertretern am 10. September 2020 zugesandt worden. Selbstverständlich bleiben auch bei der Durchführung der Vertreterversammlung im schriftlichen Umlaufverfahren die Mitgliederrechte gewahrt. So haben die Vertreterinnen und Vertreter im Zeitraum vom 24. bis 30. September 2020 Zeit ihre Fragen an den Vorstand und Aufsichtsrat zu formulieren. Die Beantwortung der Fragen erfolgt schriftlich gegenüber allen Mitgliedern der Vertreterversammlung in der Zeit vom 01. bis 07. Oktober 2020. Im Anschluss folgt die Abstimmungsperiode, die mit der Beschlussfassung am 15. Oktober 2020 endet.


Über nachfolgende Tagesordnung hat die Vertreterversammlung 2020 zu beschließen:

  • TOP 1  Bericht des Vorstandes

  • TOP 2  Bericht des Aufsichtsrates
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  • TOP 3  Bericht über die gesetzliche Prüfung des Jahresabschlusses 2018
  • TOP 4  Verwendung des Bilanzgewinns
  • TOP 5  Entlastung des Vorstandes
  • TOP 6  Entlastung des Aufsichtsrates