Vorsicht Einbruch!
Passend zur dunklen Jahreszeit geben wir Ihnen Tipps zur Einbruchprävention
Im Vergleich zu 2019 registriert die Polizei Bremerhaven in diesem Jahr aufsteigende Zahlen der Einbrüche in Kellerräume. Um den Aufwärtstrend zu stoppen, sollten Sie als Hausgemeinschaft zusammenhalten, aufeinander achten und unbefugten Personen den Zugang zum Haus und damit zu den Kellerräumen als auch zu den Wohnungen so schwer wie möglich machen. Nutzen Sie hochwertige Schlösser für Ihre Kellertüren und Dachbodenverschläge und lassen Sie die Hauseingangstür nicht offen stehen. Somit erschweren Sie es fremden Personen unbefugt ins Haus zu kommen. Schauen Sie außerdem regelmäßig nach Ihrem Kellerabteil und wenn Ihnen in Ihrem Haus etwas merkwürdig vorkommt, verständigen Sie umgehend die Polizei.
Übrigens: Eine Hausratversicherung sichert Sie im Falle eines Einbruchdiebstahls gegen den materiellen Verlust ab. Dies betrifft sowohl Einbruchdiebstähle in der Wohnung, als auch in den dazugehörigen Keller- oder Dachbodenabteilen. Hierbei ist zu beachten, dass die Versicherung nur den entstandenen Schaden zahlt, wenn alle Fenster und Türen entsprechend abgeschlossen waren.
Schützen auch Sie sich bestmöglich, indem Sie die folgenden Tipps befolgen:
- Schließen Sie auch bei kurzer Abwesenheit alle Fenster und Türen vollständig: Gekippte Fenster und Terrassentüren sind für Einbrecher Einladungen.
- Halten Sie die Zugänge zum Haus (hierzu zählen auch Seitentüren) stets verschlossen.
- Ausnahme: die Eingangstüren von Mehrfamilienhäusern sind aus Brandschutzgründen stets ge- aber nicht verschlossen zu halten. Ausgenommen sind hiervon selbstverriegelnde Türen, die sich durch das Betätigen der innenliegenden Türgriffe zu jeder Zeit öffnen lassen.
- Drehen Sie den Schlüssel mehrfach im Schloss herum.
- Verstecken Sie den Schlüssel nicht außerhalb der Wohnung.
- Melden Sie uns verlorene Schlüssel sofort, damit wir den Schließzylinder auswechseln lassen können.
- Halten Sie die Augen offen und sprechen Sie fremde Personen im Treppenhaus ruhig an, ob Sie ihnen helfen können.
- Signalisieren Sie immer Anwesenheit, z. B. durch eine eingeschaltete Lampe mit Zeitschaltuhr.
- Lassen Sie bei längerer Abwesenheit Ihre Nachbarn Ihren Briefkasten leeren.
- Wichtige Dokumente und Wertsachen im Tresor oder besser bei Ihrer Bank aufbewahren.
- Schließen Sie eine Hausratversicherung ab, die Sie bei Verlust Ihrer Wertsachen absichert.
- Erstellen Sie eine Liste Ihrer Wertsachen mit Fotos, damit Sie diese im Fall der Fälle von der Versicherung ersetzt bekommen.
- Vergewissern Sie sich darüber, wer an der Haustür geklingelt hat und öffnen Sie nicht sorglos die Zugangstür.
- Wertsachen nicht im Keller lagern.
- Verwenden Sie für die Sicherung Ihrer Kellerräume geeignete Schlösser.
- Beachten Sie hierbei, dass kleine und preisgünstige Schlösser in der Regel
- schneller und einfacher aufgebrochen werden können.
- Melden Sie verdächtige Personen oder auffällige Geräusche sofort der Polizei.
Verhaltenstipps bei Einbruchdiebstählen
- Jeder Einbruchdiebstahl sollte sofort bei der Polizei gemeldet und zur Anzeige gebracht werden. Damit Ihre Hausratversicherung den Schaden bearbeiten kann, verlangt diese die Meldung bei der Polizei.
- Es muss eine genaue Liste über das gestohlene Inventar geführt werden. Diese muss durch Original-Rechnungen belegt werden.
- Der Einbruch-Diebstahl muss unverzüglich inklusive Fotos, Belege, Inventarliste und polizeilicher Anzeige an die jeweilige Hausratversicherung gemeldet werden.
Tipp: Erstellen Sie eine Liste Ihrer Wertsachen mit Fotos, damit Sie diese im Fall der Fälle der Versicherung vorlegen können und den entstandenen Schaden ersetzt bekommen.
Bei Fragen können Sie sich auch an Ihre Kontaktpolizistin oder Ihren Kontaktpolizisten sowie an die Polizeiliche Beratungsstelle der Polizei Bremerhaven wenden: Pamela Koellner, Telefon 0471 953-11 23 und Olaf Theuring Telefon 0471 953 11 22
Melden Sie auch uns den Einbruch oder Einbruchsversuch unter der Telefonnummer 0471 92600-26. Beachten Sie hierbei, dass wir als Vermieter nicht für den Schadenersatz zuständig sind. Der materielle Verlust wird nur, wie beschrieben, durch den vorherigen Abschluss einer Hausratversicherung von Ihrer Versicherung bei Einhaltung der Vorgaben (Anzeige bei der Polizei, Liste über das gestohlene Inventar samt Original-Rechnungen) übernommen.
Mehr Infos finden Sie auf der Homepage der Bremerhavener Polizei.