Häufig wird unser Bereitschaftsdienst auch dann genutzt, wenn das Anliegen offensichtlich bis zum nächsten Werktag warten kann. Dies führt nicht nur zu unverhältnismäßig hohen Kosten – auch tatsächliche Notfälle bleiben möglicherweise auf der Strecke oder können nur verspätet ausgeführt werden.
Hier müssen Sie handeln
Ganz klar: Wenn Gefahr für Leib, Leben oder das Gebäude besteht, müssen wir umgehend informiert werden. Gut zu merken: Als Notfall gelten plötzlich auftretende Störungen, die nicht ignoriert werden können (z. B. bei einem Brand oder einem Wasserschaden).
Hier müssen Sie nicht sofort handeln
Der Ausfall der kompletten Heizungsanlage im Winter ist kritisch - doch was ist im Sommer? Es ist keine Gefahr in Verzug und die Reparatur muss nicht umgehend erfolgen.
Bitte nutzen Sie nur unseren Notdienst, wenn die Situation kein Warten bis zum nächsten Werktag zulässt. Alle anderen Schäden melden Sie bitte zu unseren gewohnten Geschäftszeiten unter unserer zentralen Reparaturannahme 0471 92600-26.
NOTFALL z. B.
- Ausfall der gesamten Heizung bei kalten Temperaturen,
- Stromausfall in der gesamten Wohnung,
- Rohrbruch,
- Gasgeruch,
- Brände.
KEIN NOTFALL z. B.
- Ausfall einzelner Heizkörper,
- tropfender Wasserhahn,
- laufender Spülkasten,
- defekte Lichtschalter oder Steckdosen,
- verlorengegangener Hauschlüssel.
