Daher gilt ab 1. Juni 2025:
Bitte melden Sie Ihrem gewählten Energieversorger für die Strom- und Gasversorgung ab 1. Juni 2025 Ihren Ein- oder Auszug mindestens 14 Tage vorher.
Wenn die Meldung nach dieser Frist eingeht, beginnen oder enden Energieverträge auch erst später. Dies ist unabhängig vom tatsächlichen Einzugs- oder Auszugsdatum.
Vertragsbeginn oder Vertragsende können nicht mehr nachträglich korrigiert werden.
Bei Fragen steht Ihnen unsere Kollegin Daniela Mangels (0471 92600-42, daniela.mangels@woge-bremerhaven.de) gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre WoGe Bremerhaven