Unsere Mitglieder erhalten eine rechtzeitige Information, welche Optionen es nach der gesetzlichen Änderung zukünftig mit dem Kabel-TV-Empfang für sie geben wird.
Denn: Ab dem 01.07.2024 dürfen wir als Vermieter die Kosten für den Kabel-TV-Empfang nicht mehr innerhalb der Betriebskostenabrechnung abrechnen. Somit müssen ab diesem Zeitpunkt all unsere Mieter:innen einen eigenen TV-Vertrag abschließen, wenn diese weiterhin über Kabel TV empfangen wollen.
Wir informieren Sie hierzu rechtzeitig.