Ferner steht dem Aufsichtsrat eine Sonderkompetenz bezüglich der Feststellung des Jahresabschlusses zu. Hiervon hat der Aufsichtsrat Gebrauch gemacht. Dadurch können die fälligen Auseinandersetzungsguthaben – das sind Geschäftsguthaben aus gekündigten oder verstorbenen Mitgliedschaftsverhältnissen – rechtzeitig zum 30.06.2020 ausgezahlt werden.
Über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Auszahlung der Dividende entscheidet weiterhin die Vertreterversammlung. Den neuen Termin für die Vertreterversammlung bzw. eine Durchführung in Schriftform werden wir Ihnen kurzfristig mitteilen.