Werden Sie Mitglied – Leben Sie das WoGe-Gefühl

Vorstand

Der Vorstand besteht aus zwei Personen. Einem hauptamtlichen und einem nebenberuflichen Vorstandsmitglied. Sie müssen Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Ihre Wiederbestellung ist zulässig.

Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung. Er hat dem Aufsichtsrat über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung zu berichten.

Person Position
Uwe Stramm
Dipl.-Volkswirt
Vorstandsvorsitzender
Bernd Pietsch
Finanzbeamter
nebenberufliches Vorstandsmitglied