Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens drei Personen. Einem hauptamtlichen und einem oder zwei ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern. Sie müssen Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Ihre Wiederbestellung ist zulässig.
Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung. Er hat dem Aufsichtsrat über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung zu berichten.
Person | Position |
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Uwe Stramm Dipl.-Volkswirt |
Vorsitzender |
Bernd Pietsch Finanzbeamter | ehrenamtlich |