Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens vier Mitgliedern. Die Vertreterversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Aufsichtsratsmitglieder können nicht zugleich Vorstandsmitglieder oder dauernde Vertreter von Vorstandsmitgliedern sein. Sie dürfen auch nicht als Mitarbeiter in einem Arbeitsverhältnis zur Genossenschaft stehen.
Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Vertreterversammlung für fünf Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern und zu überwachen.
Person | Position |
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Torben Wiemken | Vorsitzender |
Michaela Krause | Stellvertretende Vorsitzende |
Wilfried Duck | Schriftführer |
Dietmar Kraske | |
Dieter Lesch | |
Patricia Schomacker | |
Gabriele Wiemken |