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Einbauten und Aufstellen von Haushaltsgeräten

Bitte informieren Sie uns

  • bei Planung zusätzlicher Einbauten in Ihrer Genossenschaftswohnung
  • vor Aufstellung von größeren Haushaltsgeräten 

Wir beraten Sie gern und ...

  • prüfen vorher die haustechnischen Gegebenheiten
  • erteilen die vertraglich vereinbarten Genehmigungen 

 

Für folgende Einbauten und Aufstellungen brauchen Sie keine Genehmigung, wenn Sie die Hinweise beachten



Dunstabzugshaube

  • nur Umluft-Geräte mit Filter ohne Anschluss an Schornstein oder Außenwand 

Wäschetrockner

  • nur Kondensattrockner ohne Anschluss an Schornstein oder Außenwand
    Stromanschluss durch Fachfirma  

Waschmaschine

  • Stromanschluss durch Fachfirma
  • unsere Empfehlung: Einbau Wasserstop-Armatur vor der Schlauchleitung. Führende Gerätehersteller statten ihre Geräte bereits mit einem Rund-um-Wasserschutz aus.

Geschirrspüler

  • Stromanschluss durch Fachfirma
  • unsere Empfehlung: Einbau Wasserstop-Armatur vor der Schlauchleitung. Führende Gerätehersteller statten ihre Geräte bereits mit einem Rund-um-Wasserschutz aus. 

Elektroherd

  • Stromanschluss durch Fachfirma
  • Anfrage beim Hausmeister: Kapazität Hausanschluss
  • War vorher ein Gasherd aufgestellt: Abstopfen des Gasleitungsanschlusses durch eine Fachfirma nach vorheriger Abstimmung
  • Übergabe genossenschaftseigene Altgeräte an den Hausmeister  

Einbauküche

  • Bitte sprechen Sie vorab mit Ihrem Hausmeister über den Verbleib der bisherigen Kochstelle und der Spüle.  

Parkett- bzw. Laminatfußboden

  •  Holzplattenbelag darf lose oder fugenverleimt auf Trennfolie verlegt werden.
  •  Bitte beachten Sie die Verlegevorschriften des Herstellers.
  •  Vorhandene PVC-Beläge müssen unbeschädigt erhalten bleiben.  

Grundsätzliches

  • Das Mitglied haftet für alle Schäden, die durch das Aufstellen, den Betrieb und den Abbau am genossenschaftlichen Eigentum entstehen.
  • Bei notwendigen Reparaturen oder Modernisierungen an unter Putz liegenden Leitungen muss das Mitglied auf seine Gefahr und seine Kosten gegebenenfalls Geräte und Einbauten zeitweise entfernen.
  • Alle Einbauten sind sach- und fachgerecht durchzuführen.
  • Bei Elektroanschlüssen muss ein zugelassener Handwerksbetrieb die Arbeiten ausführen.
  • Durch das Aufstellen von Geräten darf es zu keiner Beeinträchtigung für Mitbewohner kommen. Bei geräuschintensiven Geräten sind die Mittags- und Nachtruhezeiten zu beachten.
  • Alle Geräte und Einbauten müssen bei einem Auszug entfernt werden. Sie können nur dann verbleiben, wenn der Nachmieter damit einverstanden ist und unsere Vorgaben anerkennt.

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