Bitte informieren Sie uns
- bei Planung zusätzlicher Einbauten in Ihrer Genossenschaftswohnung
- vor Aufstellung von größeren Haushaltsgeräten
Wir beraten Sie gern und ...
- prüfen vorher die haustechnischen Gegebenheiten
- erteilen die vertraglich vereinbarten Genehmigungen
Für folgende Einbauten und Aufstellungen brauchen Sie keine Genehmigung, wenn Sie die Hinweise beachten
Dunstabzugshaube
- nur Umluft-Geräte mit Filter ohne Anschluss an Schornstein oder Außenwand
Wäschetrockner
- nur Kondensattrockner ohne Anschluss an Schornstein oder Außenwand
Stromanschluss durch Fachfirma
Waschmaschine
- Stromanschluss durch Fachfirma
- unsere Empfehlung: Einbau Wasserstop-Armatur vor der Schlauchleitung. Führende Gerätehersteller statten ihre Geräte bereits mit einem Rund-um-Wasserschutz aus.
Geschirrspüler
- Stromanschluss durch Fachfirma
- unsere Empfehlung: Einbau Wasserstop-Armatur vor der Schlauchleitung. Führende Gerätehersteller statten ihre Geräte bereits mit einem Rund-um-Wasserschutz aus.
Elektroherd
- Stromanschluss durch Fachfirma
- Anfrage beim Hausmeister: Kapazität Hausanschluss
- War vorher ein Gasherd aufgestellt: Abstopfen des Gasleitungsanschlusses durch eine Fachfirma nach vorheriger Abstimmung
- Übergabe genossenschaftseigene Altgeräte an den Hausmeister
Einbauküche
- Bitte sprechen Sie vorab mit Ihrem Hausmeister über den Verbleib der bisherigen Kochstelle und der Spüle.
Parkett- bzw. Laminatfußboden
- Holzplattenbelag darf lose oder fugenverleimt auf Trennfolie verlegt werden.
- Bitte beachten Sie die Verlegevorschriften des Herstellers.
- Vorhandene PVC-Beläge müssen unbeschädigt erhalten bleiben.
Grundsätzliches
- Das Mitglied haftet für alle Schäden, die durch das Aufstellen, den Betrieb und den Abbau am genossenschaftlichen Eigentum entstehen.
- Bei notwendigen Reparaturen oder Modernisierungen an unter Putz liegenden Leitungen muss das Mitglied auf seine Gefahr und seine Kosten gegebenenfalls Geräte und Einbauten zeitweise entfernen.
- Alle Einbauten sind sach- und fachgerecht durchzuführen.
- Bei Elektroanschlüssen muss ein zugelassener Handwerksbetrieb die Arbeiten ausführen.
- Durch das Aufstellen von Geräten darf es zu keiner Beeinträchtigung für Mitbewohner kommen. Bei geräuschintensiven Geräten sind die Mittags- und Nachtruhezeiten zu beachten.
- Alle Geräte und Einbauten müssen bei einem Auszug entfernt werden. Sie können nur dann verbleiben, wenn der Nachmieter damit einverstanden ist und unsere Vorgaben anerkennt.
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