Öffentlich geförderter Wohnraum
Was Sie über den "B-Schein" wissen müssen

 

Ein Wohnungsberechtigungsschein,

auch kurz B-Schein genannt, eröffnet Ihnen zusätzlich die Möglichkeit, eine unserer öffentlich geförderten Neubauwohnungen zu beziehen. In diesen Wohnungen wird ein Teil der Grundmiete durch öffentliche Zuschüsse gedeckt. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe des Haushaltseinkommens des Mieters.

Bütteler Straße 31 bis 33 - Innenhof

Zuständige Behörde

Ob Sie einen solchen Schein erhalten, kann Ihnen das Amt für Bauförderung im Stadthaus Block 1 nach Vorlage einer Einkommens- bzw. Rentenbescheinigung sagen. Ein erteilter B-Schein ist, gerechnet vom Ausstellungstag, ein Jahr gültig.

Der B-Schein bescheinigt Ihnen, dass Sie zusammen mit Ihren Haushaltsangehörigen gemäß § 5 des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) in entsprechender Anwendung des § 27 Absatz 1 bis 5 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) berechtigt sind, eine öffentlich geförderte Mietwohnung zu beziehen.

Für die Ausstellung ist eine Gebühr von 15,00 Euro zu zahlen. Auf Antrag erstatten wir Ihnen diese Kosten, wenn Sie einen Dauernutzungsvertrag für eine öffentlich geförderte Wohnung in unserem Bestand abschliessen. Empfänger von Sozial- und Arbeitslosenhilfe sind von den Gebühren befreit.

Einkommen

(Auszug aus dem Merkblatt des Magistrats der Stadt Bremerhaven) Mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen dürfen nur an Personen vermietet werden, die berechtigt sind. Das bedeutet, dass jeder Wohnungssuchende, der eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen möchte, vorher einen Berechtigungsschein beantragen muss.

Auch wenn es wegen Ihrer Einkommensverhältnisse zu einer Ablehnung kommen sollte, gibt es Ausnahmen, die später noch erläutert werden.  Der Berechtigungsschein ist einkommensabhängig.

Die gesetzlich vorgegebenen Einkommensgrenzen sind:

  • 1 Person jährlich 12.000,00 €
  • 2 Personen jährlich 18.000,00 €
  • Für jede weitere Person steigt diese Grenze um jeweils 4.100 €.

Diese Grenzen dürfen um bis zu 5 % überschritten werden. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind die Einkünfte aller Personen, die in die Wohnung einziehen möchten maßgebend. Welche Beträge anzurechnen und welche Frei- und Abzugsbeträge zu berücksichtigen sind, ist gesetzlich geregelt. Die Berechnung wird von uns vorgenommen, wenn alle Einkommensnachweise (Formular: Verdienstbescheinigung für B-Schein) vorliegen.

Im Lande Bremen gelten sogenannte „Fallgruppen“. Sie sind die prozentuale Einstufung des tatsächlichen Einkommens im Verhältnis zur jeweiligen Einkommensgrenze.

Wohnungsgröße

(Auszug aus dem Merkblatt des Magistrats der Stadt Bremerhaven) Die im Berechtigungsschein oder Ablehnungsbescheid angegebenen Wohnungsgrößen sind von der Haushaltsgröße (Personenzahl) abhängig. Hier gilt:

  • 1 Person 50,00 m²
  • 2 Personen 60,00 m² oder 2 Wohnräume
  • Jeder weiteren zum Haushalt gehörenden Person stehen 10,00 m² und 1 weiterer Wohnraum zu.

Abweichungen von diesen Regelungen gelten für:

  • Junge Ehepaare ohne Kinder (2 Personen, beide unter 40 Jahre alt, verheiratet = 70,00 m² oder 3 Wohnräume)
  • Alleinstehende Elternteile mit einem Kind (2 Pers. = 70,00 m² oder 2 Wohnräume)
  • Alleinstehende Elternteile mit zwei Kindern (3 Pers. = 75,00 m² oder 3 Wohnräume)
  • Schwerbehinderungen eines Haushaltsangehörigen ab 80 % oder mehr = Mehrbedarf 10,00 m² und 1 Zimmer je
    Haushaltsangehörigen.

Bei einer Vermietung wird eine Überschreitung der Wohnfläche von bis zu 5,00 m² zugelassen. Ausnahmen: Bei einer abweichenden Wohnungsgröße der von Ihnen anzumietenden öffentlich geförderten Wohnung sind Ausnahmen möglich. Hierzu ist zunächst dem Vermieter der Bescheid (unsere schriftliche Entscheidung über den jeweiligen Antrag) vorzulegen. Der Vermieter entscheidet dann, ob er die für die Vermietung erforderliche Ausnahmegenehmigung bei uns beantragen will.
Falls ja, wird bei uns der Einzelfall geprüft und entschieden.

Welche Unterlagen in Ihrem Fall einzureichen sind, entnehmen Sie bitte dem. Antragsformular für B-Schein

Mietanpassungen

Während der Mietzeit sind weitere Einkommensüberprüfungen und damit verbundene Mietpreisanpassungen möglich.    

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