Kein Privileg der Bausparer
Wohnungsbauprämien auf Einzahlungen

Wohnungsbauprämie auf Geschäftsanteile

  • Im Jahr nach der Einzahlung erhalten Sie von uns ein Antragsformular
  • Wir helfen Ihnen gern beim Ausfüllen
  • Den unterschriebenen Antrag senden wir an das zuständige Finanzamt
  • Wir informieren Sie über die Höhe der gewährten Wohnungsbauprämie sobald uns der Bescheid des Finanzamtes vorliegt

Der Höchstbetrag der Einzahlungen, für den Wohnungsbauprämie gewährt werden kann

  • bei Ledigen 512,00 €
  • bei Verheirateten 1.024,00 €

Höhe der Wohnungsbauprämie: 8,8 % der Einzahlungen, maximal aber ..

  • bei Ledigen 45,00 €
  • bei Verheirateten 90,00 €

Einkommensgrenzen für Einzahlungen auf Geschäftsanteile im Jahr 2006

  • Grundlage: Einkommen des Vorjahres
  • bei Ledigen ca. 28.700,00 €
  • bei Verheirateten ca. 56.500,00 €
  • abzüglich der Freibeträge für Kinder
  • zuzüglich Beträge, wenn Pauschbeträge für Werbungskosten, Sonderausgaben überschritten werden oder außergewöhnliche Belastungen vorliegen oder wenn der Antragsteller mehr als drei Kinder hat
 
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