Einzahlungen auf Geschäftsanteile können auch in Form von vermögenswirksamen Leistungen erfolgen. Folgende Anlageformen sind möglich:
Anlageform E
- für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Ziffer 2 Wohnungsbauprämien-Gesetz mit der Bindung über die satzungsgemäße Kündigungsfrist bei der Wohnungsgenossenschaft Bremerhaven eG.
- Bitte beachten Sie die gegenüber anderen Anlagenformen kurze Bindungszeit.
Anlageform B
- Begründung eines Geschäftsguthabens bei einer Wohnungsbaugenossenschaft nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g Wohnungsbauprämien-Gesetz mit einer Sperrfrist von 7 Jahren.
Ablauf
- Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung bei Ihrem Arbeitgeber
- Wir betreuen Ihr VL-Konto über die gesamte Laufzeit, machen Sie termingerecht auf erforderliche Beteiligungserfordernisse aufmerksam und beraten Sie im Hinblick auf zwischenzeitliche Teilauszahlungswünsche oder ein Daueranlage-Konzept.
Ansprechpartner
- Wolfgang Löwner, Telefon (0471) 9 26 00 20
- Carl Müller-Neumann, Telefon (0471) 9 26 00 21
- Diane Raschke, Telefon (0471) 9 26 00 44