Gut angelegt
Das Geschäftsguthaben bei der WoGe Bremerhaven

Neben der Höhe einer Beteiligung, die in der Mitgliederliste verzeichnet ist, werden alle Einzahlungen, die freiwillig oder aufgrund einer pflichtgemäßen Beteiligung geleistet werden, auf einem persönlichen Geschäftsanteilkonto geführt. Mit den Einzahlungen wird man  Kapitalgeber der Genossenschaft. Das berechtigt dazu, auch am Gewinn der Genossenschaft teilzuhaben.

 

Die Vertreterversammlung der Genossenschaft beschließt zusammen mit der Feststellung des Jahresabschlusses auch die Verteilung des Bilanzgewinns. Nach der Satzung darf der auszuschüttende Gewinnanteil (Dividende) nicht mehr als 4 % des am 01.01. des Geschäftsjahres vorhandenen Geschäftsguthabens des Mitgliedes betragen.

 

Gewinnanteile sind 14 Tage nach der Vertreterversammlung zur Auszahlung fällig. Liegt uns eine gültige Bankverbindung vor, erfolgt eine Überweisung. Sind Geschäftsanteile nicht voll eingezahlt, werden die Gewinnanteile zur Auffüllung verwendet.

 

 

Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Gewinnanteilen

 

Die Dividenden unterliegen als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer. Diese wird durch eine von der Genossenschaft einzubehaltende Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) in Höhe von 25 % zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 % erhoben und an das Finanzamt abgeführt. Die Mitglieder erhalten auf Antrag über die einbehaltenen Steuerbeträge eine Steuerbescheinigung, mit der sie diese in ihrer Einkommensteuererklärung zur Anrechnung geltend machen können.

 

Unsere Mitglieder (Dividendenempfänger) können den Steuerabzug vermeiden, wenn sie die Genossenschaft durch einen Freistellungsauftrag ermächtigen, die anfallenden Dividenden vom Kapitalertragsteuerabzug freizustellen und die Erstattung der von ihr abgeführten Steuerbeträge beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen.

 

Erträge aus Kapitalvermögen sind ab 01.01.2009 bis zur Höhe eines Sparerpauschbetrages von 801,- EUR für Alleinstehende und 1.602,- EUR für Verheiratete steuerfrei.

 

In dieser Höhe kann der Steuerzahler einen Steuerabzug durch Freistellungsaufträge an Institute (Banken, Sparkassen, Genossenschaften etc.), von denen er Kapitalerträge erwartet, vermeiden.

 

Wegen der Dividendenbeschränkung auf 4% können als Anhaltspunkt für die Höhe der Freistellungsaufträge bei der Genossenschaft 12,40 EUR je Geschäftsanteil angenommen werden.

 

Bei verheirateten Mitgliedern ist auf dem Freistellungsauftrag die Unterschrift beider Ehegatten erforderlich. Das gilt unabhängig davon, ob beide Eheleute Mitglied der Genossenschaft sind. Der Freistellungsauftrag von Eltern minderjähriger Mitglieder erstreckt sich nicht auf die Mitgliedschaft ihrer Kinder. Jedes Kind kann durch Unterschrift seiner Erziehungsberechtigten einen eigenen Freistellungsauftrag erteilen.

 

Mitglieder, die nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, können statt des Freistellungsauftrages eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) des Finanzamts vorlegen. Diese gilt jeweils drei Jahre. Die Ausstellung muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

 

 
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