Die Mitgliedschaft endet durch
Kündigung
- Ihre Mitgliedschaft können Sie jederzeit zum Jahresschluss kündigen.
- Wenn Sie eine unserer Wohnungen nutzen, ist eine Kündigung allerdings nur im Zusammenhang mit der Beendigung des Nutzungsverhältnisses möglich.
- Die Kündigung muss mindestens drei Monate vor Ende des Geschäftsjahres erfolgen.
- Die Auszahlung des Geschäftsguthabens erfolgt innerhalb von sechs Monaten nach dem Ausscheiden des Mitglieds.
Übertragung
- Jedes Mitglied hat das Recht, sein gesamtes Geschäftsguthaben auf ein anderes Mitglied oder auf ein neu beitretendes Mitglied zu übertragen.
- Die Mitgliedschaft endet in diesem Fall an dem Tag, an dem der Vorgang der Übertragung in der Mitgliederliste vermerkt wurde.
Sterbefall
- Die Erben eines verstorbenen Mitglieds erhalten das Geschäftsguthaben nach Ablauf des Sterbejahres innerhalb von sechs Monaten ausgezahlt.