Hier bleibt nichts unklar
Das Ende der Mitgliedschaft bei der WoGe Bremerhaven

Die Mitgliedschaft endet durch

Kündigung

  • Ihre Mitgliedschaft können Sie jederzeit zum Jahresschluss kündigen.
  • Wenn Sie eine unserer Wohnungen nutzen, ist eine Kündigung allerdings nur im Zusammenhang mit der Beendigung des Nutzungsverhältnisses möglich.
  • Die Kündigung muss mindestens drei Monate vor Ende des Geschäftsjahres erfolgen.
  • Die Auszahlung des Geschäftsguthabens erfolgt innerhalb von sechs Monaten nach dem Ausscheiden des Mitglieds.

Übertragung

  • Jedes Mitglied hat das Recht, sein gesamtes Geschäftsguthaben auf ein anderes Mitglied oder auf ein neu beitretendes Mitglied zu übertragen.
  • Die Mitgliedschaft endet in diesem Fall an dem Tag, an dem der Vorgang der Übertragung in der Mitgliederliste vermerkt wurde.

Sterbefall

  • Die Erben eines verstorbenen Mitglieds erhalten das Geschäftsguthaben nach Ablauf des Sterbejahres innerhalb von sechs Monaten ausgezahlt.
 
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