Infos zum Beitritt und zur Beteiligung
Die Mitgliedschaft bei der WoGe Bremerhaven
Mitglieder der WoGe Bremerhaven haben das Recht
  • genossenschaftlichen Wohnraum zu nutzen
  • alle anderen Leistungen der Wohnungsgenossenschaft zu beanspruchen
Beitritt
  • Vorab individuelle Beratung in unserer Geschäftsstelle
  • Unterzeichnung der Beitrittserklärung mit Übernahme eines Geschäftsanteils von 310,00 Euro
  • bei  Lastschriftverfahren sind Ratenvereinbarungen möglich
  • nach Zustimmung des Beitritts durch den Vorstand erfolgt die Eintragung in die Mitgliederliste
Höhe der Beteiligung
  • Bei freiwilligen oder vorsorglichen Mitgliedschaften ist die Übernahme eines Geschäftsanteils ausreichend. Eine höhere Beteiligung ist aber möglich bis zu 75 Geschäftsanteilen.
     
  • Von einer Pflichtbeteiligung sprechen wir im Zusammenhang mit der Überlassung einer Wohnung. Mitglieder, denen genossenschaftlicher Wohnraum überlassen wird, sind verpflichtet weitere Geschäftsanteile zu übernehmen und einzuzahlen. Die Anzahl richtet sich nach Größe und Ausstattung der Wohnung; sie beträgt mindestens ein weiteren, höchstens vier weitere Geschäftsanteile. Die erforderliche Anzahl und die mögliche Zahlungsweise sind in jedem Wohnungsangebot vermerkt. Bitte gehen Sie zunächst davon aus, dass vor Nutzungsbeginn zwischen 620,00 € und 1240,00 € als Geschäftsguthaben vorhanden sein sollten.
     
  • Paaren empfehlen wir, dass mindestens einer dieser Anteile vom Ehepartner, Verlobten oder Lebensgefährten übernommen wird, da das Genossenschaftsrecht keine gemeinsamen, sondern nur persönliche Mitgliedschaften zulässt. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Ihr Partner - falls Ihnen etwas zustößt oder sie sich trennen - auch eine längere Mitgliedschaftsdauer nachweisen kann.

Inhalt Beitrittserklärung (pdf)
Gewinnanteil

 
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